Buchungsbedingungen

Buchungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1:
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von einer befugten Person etwas anderes vereinbart wurde, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Leistungen des Hotels Vredehof sowie für alle geschlossenen oder erfüllten Verträge. Diese Geschäftsbedingungen hängen in den Räumlichkeiten aus und befinden sich auf der Rückseite ausgehender Dokumente. Kunden, Vertragspartner und Dritte werden daher hiermit ordnungsgemäß auf sie aufmerksam gemacht.

Artikel 2:
Die angegebenen Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die im Angebot bestätigten Preise sind drei Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist können sie entsprechend den wirtschaftlichen Gegebenheiten geändert werden. In diesem Fall gelten die am Tag der Leistungserbringung gültigen Preise.

Artikel 3: Haftung des Hoteliers.
Der Hotelier haftet nicht für Schäden, die aufgrund eines Ereignisses entstehen, das er trotz aller erforderlichen Vorkehrungen nicht vorhersehen konnte (höhere Gewalt), aufgrund der Umstände und Folgen dieser Ereignisse. Er haftet auch nicht für Schäden, die durch Verschulden des Kunden verursacht wurden, auch nicht teilweise. Für die Verwahrung der Räumlichkeiten gelten die Artikel 1952 bis 1954 quater des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Artikel 4: Verantwortung des Kunden/Auftragnehmers.
Der Kunde ist verpflichtet, die Gepflogenheiten und Vorschriften des Hotels, in dem er sich aufhält, einzuhalten. Diese Vorschriften sind einzusehen. Jeder schwerwiegende oder wiederholte Verstoß gegen diese Vorschriften berechtigt das Hotel Vredehof zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Vertrages. Kunde und Vertragspartner haften gegenüber dem Hotel Vredehof gesamtschuldnerisch für alle Schäden an Personen, am Gebäude, an den Möbeln und der Ausstattung des Hotels sowie an den öffentlich zugänglichen Bereichen.

Artikel 5:
Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel über jede Änderung der beabsichtigten Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten zu informieren und nur Personen einzuladen, deren Verhalten, Ruf oder Anstand dem Hotel keinen materiellen oder moralischen Schaden zufügen können. Das Hotel behält sich das Recht vor, gegebenenfalls einzugreifen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist das Hotel Vredehof berechtigt, die Veranstaltung entschädigungslos abzusagen.

Artikel 6: Stornierung einer Gruppenbuchung.
Eine Reservierung ist erst nach Erhalt der unterschriebenen Bestätigung und Zahlung der erforderlichen Anzahlung garantiert. Bei einer Stornierung durch den Kunden bis zum 30. Tag vor Anreisedatum werden 30 % des Servicepreises als Entschädigung fällig. Bei einer Stornierung zwischen dem 30. und dem 15. Tag vor Anreisedatum werden 60 % des Servicepreises als Entschädigung fällig. Bei einer Stornierung zwischen dem 15. und dem 8. Tag vor Anreisedatum werden 80 % des Servicepreises als Entschädigung fällig, bei einer Stornierung zwischen dem 8. und dem Anreisedatum werden 100 % des Servicepreises als Entschädigung fällig.

Die korrekte Teilnehmerzahl wird spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Anreisedatum bestätigt.

Artikel 7:
Rechnungen werden dem Kunden nur über Beträge von 50 € zugesandt, sofern nicht ausdrücklich anders gewünscht. Das Hotel Vredehof behält sich jedoch das Recht vor, eine Vorauszahlung der entsprechenden Rechnung(en) zu verlangen. Jede Sammelrechnung ist in bar ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Zahlung werden automatisch und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat berechnet. Darüber hinaus wird ab der ersten Inverzugsetzung automatisch eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 150 €, fällig. Jede verspätete Zahlung einer einzelnen Rechnung berechtigt das Hotel Vredehof, alle Bestellungen, Reservierungen, Dienstleistungen, Verkäufe oder Lieferungen jeglicher Art auszusetzen.

Artikel 8: Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder unabwendbarer Ereignisse oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen, wird die betroffene Partei entschädigungslos von ihren Verpflichtungen entbunden. Sie verpflichtet sich jedoch, die andere Partei auf jede mögliche Weise zu informieren, um mögliche Schäden zu begrenzen.

Artikel 9:
Der Hotelreservierungsvertrag unterliegt belgischem Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Ypern beigelegt.

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